Privatinsolvenz

1. Dez 2008 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Die Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das einem Schuldner die Möglichkeit gibt, nach einem gewissen Zeitraum schuldenfrei zu sein. Ein Neustart wäre somit nach einem Ablauf des Zeitraums möglich.

Zunächst muss die Insolvenz bei dem für den Schuldner zuständigen Amtsgericht -Insolvenzgericht – angemeldet werden. Dieses überprüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder aus diversen Gründen abgelehnt werden muss.

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird durch das Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt, der einen Insolvenzplan erstellt. Dieser Insolvenzplan regelt, ob und in welcher Höhe die Forderungen der diversen Gläubiger befriedigt werden. Die Gläubiger müssen ihr Einverständnis mit dem Insolvenzplan erklären. Die fehlende Einverständniserklärung eines Gläubigers kann evtl. durch gerichtlichen Beschluss ersetzt werden.

In der sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einen gewissen Teil seines Einkommens zur Befriedigung seiner Gläubiger zur Verfügung stellen. Gläubiger, die dem Insolvenzverwalter noch nicht bekannt waren, können ihre Forderungen zum Insolvenzverfahren anmelden – unabhängig der Gläubigerart, d.h. sowohl Banken, private Geldgeber, das Versandkaufhaus, die KFZ-Haftpflichtversicherung bis hin zum Hosting Anbieter, bei dem die Privatperson z.B. eine Website / Domains betreibt.

Während des Insolvenzverfahrens ist keine sonstige Vollstreckung in das Schuldnervermögen möglich.

Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens, das einen Zeitraum von derzeit sieben Jahren umfasst, werden dem Schuldner die restlichen, noch nicht abgezahlten Verbindlichkeiten erlassen, er ist sozusagen wieder schuldenfrei.

Die Privatinsolvenz ist somit ein Mittel zur Entschuldung eines Bürgers, das früher in ähnlicher Art nur Firmen, aber keinen Privatpersonen zugänglich war.

Privatinsolvenz und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

Privatinsolvenz und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
© Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

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