Rahmenzins als Sicherheit für Hypothekendarlehen
1. Jul 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungIn Zeiten der Wirtschaftskrise und möglicher Risiken bei der Vergabe von Hypothekendarlehen lassen sich Banken gerne auch das letzte Risiko absichern. Um im Falle eines Ausfalls des Darlehensnehmers und einer daraus folgenden Zwangsversteigerung der Immobilie auch im Hinblick auf angefallenen Kosten abgesichert zu sein, hat der Gesetzgeber für Kreditinstitute den Rahmenzins geschaffen.
Dabei handelt es sich um einen fiktiven Zins, den die Bank als Sicherheit für ein Hypothekendarlehen zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen kann. Dieser kann je nach Bank bis zu 20 % betragen, liegt in den meisten Fällen aber eher bei etwa 15 %.
Kann der Darlehensnehmer in Folge seine Hypothek nicht mehr bedienen und ist die Bank gezwungen, eine Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wege zu leiten, dann dient dieser Rahmenzins dazu, aufgelaufene Kosten der Bank, die z. B. im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung anfallen können, abzudecken. Die Bank hat daher bei einer Zwangsversteigerung nicht nur Zugriff auf die offenstehende Grundschuld sondern kann sich bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen des eingetragenen Rahmenzinses bedienen. Die Berechnung erfolgt dabei auf Grundlage der eingetragenen Grundschuld und nicht auf die zum Zeitpunkt der Versteigerung noch bestehende Restschuld. Der Rahmenzins hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den tatsächlichen Hypothekenzins.
Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:
- Grundschuldeintragung | Was müssen Sie wissen? Der Kauf einer Immobilie geht in der Regel einher mit der entsprechenden Finanzierung. Selbst wenn der Erwerber eine stattliche Summe an Geld ...
- Die Grundschuldbestellung beim Notar Der Erwerb einer Immobilie wird sehr oft zu einem großen Teil finanziert. Es muss ein Immobiliendarlehen bei einer Bank oder einem sonstigen ...
- Nachrangdarlehen Dass die meisten Menschen ihre Immobilie über Kredite ihrer Bank finanzieren, ist eher der Normalfall als die Ausnahme. Und zur Regel gehört ...
- Grundbucheintrag für die Kreditaufnahme Es sind wohl nur die wenigsten Menschen finanziell so gut gesittet, dass sie den Kauf einer Immobilie ohne die Aufnahme entsprechender Kredite ...
- Grundschuldlöschung nach vollständiger Rückzahlung des Immobilienkredits Wenn Banken die Finanzierung einer Immobilie durch Vergabe der entsprechenden Kredite übernehmen, dann lassen sie sich die Finanzierungssumme in Form einer Grundschuld ...
- Die Rolle der Rangstelle im Grundbuch Für die Finanzierung einer Immobilie wird von sehr vielen Immobilienerwerbern ein entsprechender Kredit benötigt. Dieser hat eine oft nicht unerhebliche Höhe. Daher ...
- Rangrücktritt von Gläubigern im Rahmen der Immobilienfinanzierung Wenn bei einer Immobilienfinanzierung mehrere Gläubiger ihre Rechte durch Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch abgesichert haben wollen, so erfolgt im ...