Ratenabsicherung | Wege und Möglichkeiten

23. Okt 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Bei der Aufnahme von Krediten wird Kreditnehmern immer auch eine Ratenabsicherung mit angeboten. Vor allem beim Abschluss von Ratenkrediten werden diese Kreditsicherheiten oftmals als Bedingung für den Kreditabschluss genannt. Diese Ratenabsicherung kann Kreditnehmer vor verschiedenen Risiken, die die Kreditrückzahlung beeinflussen können, schützen.

Im Rahmen einer Kreditversicherung können verschiedene Risiken abgesichert werden. Hierzu zählt in erster Linie das Risiko des Todesfalls. Sollte der Kreditnehmer versterben, müssten rein rechtlich die Hinterbliebenen für die noch offene Kreditsumme eintreten, denn sie sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Um die Hinterbliebenen jedoch vor dieser finanziellen Belastung zu schützen, kann die Kreditabsicherung im Todesfall vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um eine klassische Risikolebensversicherung, die im Versicherungsfall die noch offene Kreditsumme an die Bank überweist und den Kredit hiermit vollständig tilgt.

Doch nicht nur der Todesfall kann zum Risiko werden, auch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit können sich aufgrund der in diesen Fällen sinkenden Einkommen negativ auswirken. Um sicherzustellen, dass die Kreditraten auch in diesen Situationen pünktlich und in voller Höhe bezahlt werden können, übernimmt die Ratenabsicherung die monatlichen Kreditraten. Kreditnehmer sollten sich hierbei jedoch nicht zu sicher fühlen, denn die Versicherungsunternehmen tragen die Kreditraten nur maximal zwölf Monate.

Einige Versicherungsunternehmen bieten bei ihrer Ratenabsicherung auch den Einschluss einer Unfallversicherung mit an. Die Kreditraten werden dabei zum Beispiel bei unfallbedingter Invalidität übernommen.

Egal, für welche Form der Ratenabsicherung sich Kreditnehmer entscheiden, die Prämien für die Versicherung werden immer anhand des Alters sowie des Geschlechts und der jeweils abzusichernden Kreditsumme berechnet. Vor allem ältere Menschen müssen daher mit hohen Belastungen rechnen, ab einem Alter von 60 Jahren ist der Abschluss einer Ratenabsicherung sogar oft gar nicht mehr möglich.
Weiterhin ist zu beachten, dass die persönliche Absicherung nur für die Dauer der Kreditinanspruchnahme gewährt wird. Die Alternative zur Ratenabsicherung sind privat abgeschlossene Versicherungen für den Todesfall oder die Berufsunfähigkeit, die oftmals auch günstiger sind.

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