Realkredit – Finanzierung abgesichert durch Grundpfandrechte

21. Mai 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt

Bei einem Realkredit handelt es sich um einen Kredit, dessen Absicherung über so genannte Grundpfandrechte (Grundschuld oder Hypothek) erfolgt. Die Beleihungsgrenze darf dabei meist nur bis zu 50 % des Verkehrswertes oder 60 % des Beleihungswertes betragen.

Die Nutzung eines Realkredits ist auf Immobilien beschränkt, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Voraussetzungen für die Vergabe eines solchen Kredits sind sehr streng. Das Grundpfandrecht muss rechtlich durchsetzbar sein und in einer angemessenen Zeit realisiert werden können. Von einem unabhängigen Gutachter muss die Immobilie zum Beleihungs- oder Marktwert bewertet werden, nach § 20a Abs. 5 KWG (Kreditwesengesetz) muss diese Bewertung dokumentiert werden.

Wohnimmobilien müssen mindestens alle 3 Jahre, Gewerbeimmobilien mindestens jährlich auf ihren Wert überprüft werden. Außerdem ist es für die Vergabe eines Realkredits von großer Bedeutung, dass die betreffende Immobilie in angemessener Höhe gegen Schäden versichert ist.

Für gewerbliche Realkredite besteht die Voraussetzung, dass entweder Büroräume oder vielseitig zu nutzende Geschäftsräume beliehen werden. Die Drittverwendungsfähigkeit muss für diese Räume gegeben sein, d. h. dass die Räume unabhängig von der momentanen Marktgängigkeit auch von Dritten genutzt werden können, ohne dass der Bauzustand verändert wird.

Realkredite werden außer von Realkreditinstituten auch von Geschäftsbanken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken vergeben.

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