Rentenschuld vs. Grundschuld
1. Aug 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteAls Besitzer eines Grundstücks gibt es verschiedene Möglichkeiten der Belastung eines solchen Grundstücks in finanzieller Sichtweise. Mittlerweile sehr gebräuchlich ist dabei die Grundschuld, welche aber noch eine Art von Unterform nach deutschem Recht besitzt. Diese offenbart sich in Form der Rentenschuld. Anders als bei der Grundschuld muss hier eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu wiederkehrenden Intervallen gezahlt werden. Somit kann die Rentenschuld auch als Sicherheit für Kredite genutzt werden, was in früheren Zeiten auch Gang und Gebe war. Mittlerweile ist diese Form der Kreditsicherheit stark zurück gegangen und ist der Grundschuld gewichen. Bei der Grundschuld hat der Schuldner immerhin das Recht, bei ausbleibenden Zahlungen gemäß dem Darlehensvertrag, die Immobilie beziehungsweise nur das Grundstück per Zwangsversteigerung zu verkaufen und somit zumindenst einen Teil seines Geldes wiederzubekommen.
Bei der Rentenschuld besitzt der Gläubiger natürlich auch Rechte. So kann er beispielsweise die Rentenzahlung in der Form absichern, als dass er den Eintrag einer Reallast in das Grundbuch fordert. So kann der Gläubiger vermeiden, dass der Schuldner sich mittels Ablösung von der Rentenzahlungspflicht befreit. Eine solche Ablösung ist in der Rentenschuld nur mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist möglich. Dabei muss der Schuldner eine bei Rentenschuld festgeschriebene Ablösesumme auf einmal zahlen. Festgehalten wird die Höhe der Ablöse dabei im Grundbuch.
Im Sonderfall einer Gefährdung der Sicherheit der Rentenschuld kann eine solche Ablösung aber auch vom Gläubiger gefordert werden. Eine solche Gefährdung kann beispielsweise auftreten, wenn sich der Zustand der Immobilie verschlechtert hat. Nach einer gesetzten Frist müsste der Schuldner dann die mögliche Gefährdung der Rentenschuld beseitigen oder muss dann die Summe bezahlen, die im Grundbuch festgehalten wurde. Verhindern kann der Schuldner diesen Schritt dann nur noch mit einer schnellen Verbesserung am Gebäude oder aber mittels Bestellung eines anderweitigen Grundpfandrechts.
Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:
- Rückgewähransprüche Rückgewähransprüche finden in der Baufinanzierung Anwendung. Sie werden vor allem bei langfristigen Finanzierungen durch die Grundschuld abgesichert. Der Kreditnehmer erwirbt durch den ...
- Grundpfandrecht Wenn Verbraucher bei ihrer Bank um einen Kredit bitten, wird diese neben der Bonität des Kunden auch die Frage nach entsprechenden Sicherheiten ...
- Grundschuldeintragung | Was müssen Sie wissen? Der Kauf einer Immobilie geht in der Regel einher mit der entsprechenden Finanzierung. Selbst wenn der Erwerber eine stattliche Summe an Geld ...
- Sicherungsabrede Die Sicherungsabrede ist ein Begriff, der meist im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grundschuld bedeutsam ist. Die Grundschuld ist ein abstraktes dingliches ...
- Rangbescheinigung bei Grundschuld-gesicherten Baukrediten Zur Finanzierung eines Grundstückserwerbs werden in der Regel Darlehen bei einer Bank oder einem Kreditinstitut aufgenommen. Da der Käufer den Kaufpreis an ...
- Globalgrundschuld In der Thematik der Immobilienfinanzierung findet sich eine Form des Grundpfandrecht wieder, für die es verschiedene Bezeichnungen in der Finanzbranche gibt. Sowohl ...
- Grundschuld abtreten? | Wie, was, wann Für einen Immobilienkredit wird immer ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen. In sehr vielen Fällen handelt es sich hierbei um eine Grundschuld. Diese ...