Riester-Zulagen bei der Baufinanzierung

18. Okt 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Wohneigentum bietet zahlreiche Vorteile. So entfällt zum Beispiel mit Tilgung des Darlehens die monatliche Belastung, die bei Mietobjekten lebenslang anfallen würde. Dies ist insbesondere im Alter interessant, denn viele Menschen müssen aufgrund von bereits erfolgten und künftig noch notwendigen Rentenkürzungen mit deutlich geringeren Altersrenten auskommen. Wer sich dann die Miete sparen kann, kann seine Rente für wichtigere Dinge wie Hobbys oder Reisen ausgeben.
Da auch die Bundesregierung erkannt hat, das Wohneigentum eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge darstellt, wird der Kauf oder der Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung seit 2008 wieder finanziell unterstützt, und zwar in Form der Eigenheim-Rente. Sie stellt eine Abwandlung der Riester-Rente dar, die schon bisher als Rentenversicherung, Banksparplan oder Fondssparplan abgeschlossen werden kann.

Bei der Riester-Förderung für Wohneigentum hingegen werden derzeit zwei Produkte angeboten. Dies ist zum einen der riestergeförderte Bausparvertrag. Er bietet die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen als Sparleistungen zu nutzen, wodurch die Zuteilungsreife und somit die Auszahlung des Bauspardarlehens schneller erreicht werden kann. Ist das Bauspardarlehen dann ausgezahlt, dienen die Zulagen als Sondertilgung und reduzieren so jährlich die noch offene Restschuld.

Neben dem Bausparvertrag bieten viele Banken auch riestergeförderte Annuitätendarlehen. Diese Darlehen sind mit klassischen Baudarlehen vergleichbar, die mit einer monatlichen Annuitätenrate zurückgezahlt werden. Einziger Unterschied ist jedoch, dass auch hier die Zulagen als Sondertilgung eingesetzt werden können.

Die Höhe der Zulagen bei der Riester-Förderung für Wohneigentum ist analog den Riester-Zulagen bei Anlageprodukten. So erhalten Vertragsinhaber, sofern sie zum förderberechtigten Personenkreis (Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende) gehören und mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag investieren, 154 Euro Grundzulage. Weiterhin gewährt der Staat für jedes Kind, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, eine Kinderzulage von 185 Euro. Seit dem Jahr 2008 werden Neugeborene und deren Eltern sogar zusätzlich gefördert, für diese Kinder wurde die Kinderzulage auf 300 Euro pro Jahr angehoben. Wichtig ist jedoch, dass die Zulagen jährlich bei der Bank oder Bausparkasse beantragt werden. Um diesen Antrag nicht jährlich neu stellen zu müssen, kann auch ein Dauerzulagenantrag gestellt werden.

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