Riesterdarlehen
4. Okt 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungDas Riester-Darlehen ist eine besondere Form der Altersvorsorge, die durch den Staat gefördert wird. Hierbei geht es darum, dass nicht mehr allein Rentenversicherungen und Banksparpläne als Form der Altersvorsorge staatlich unterstützt werden sondern auch selbst genutzte Immobilien. Damit füllt das auch sogenannte Wohnriestern jene Lücke, die durch die Abschaffung der Eigenheimzulage entstanden ist.
Beim Wohnriestern können jene Fördergelder abgeschöpft werden, die auch bei der bislang durch Riesterförderung Modellen der Altersvorsorge zugestanden wurden. Damit ist jeder förderberechtigt, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zudem können auch Beamte in den Genuss der Fördermöglichkeiten im Rahmen des Wohnriestern gelangen.
Das Fördermodell sieht vor, dass ein Förderberechtigter jährlich vier Prozent seines Einkommens des Vorjahres in einen Riestervertrag einbezahlt. Dann fördert der Staat dieses Engagement mit pauschalen 154 Euro. Erfreulich für Familien: Mit jedem Kind steigt auch die Förderung durch den Staat. Die staatlichen Zulagen können beim Wohnriestern zur Tilgung selbst genutzter Baudarlehen eingesetzt werden. Zudem können die eigenen Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden.
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