Riesterförderung von Darlehen
10. Feb 2010 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteDie Riester-Rente ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Geldanlage eine beliebte Möglichkeit, Kapital fürs Alter anzusparen und hierfür sogar staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Diese Förderung können alle Arbeitnehmer, aber auch Auszubildende sowie Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld in Anspruch nehmen, sofern mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag investiert werden.
Da auch Wohneigentum als Säule der privaten Altersvorsorge zählt, wurde die Möglichkeit der Riester-Förderung ab dem Jahr 2008 auch auf die Schaffung von Wohneigentum ausgeweitet. Für den Kauf oder den Bau eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung kann jetzt nicht mehr nur Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnommen werden, es können auch riestergeförderte Bausparverträge sowie Annuitätendarlehen mit Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
Die Riesterförderung von Darlehen ist dabei analog der Riester-Förderung von Fondssparplänen und Rentenversicherungen. Förderberechtigt sind auch in diesem Fall die oben genannten Personen, die die Riesterförderung von Darlehen dann in Anspruch nehmen können, wenn das Wohneigentum nach 2008 erworben oder gebaut wurde. Neben der Investition von mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens ist es auch notwendig, ein entsprechend zertifiziertes Annuitätendarlehen abzuschließen. Die Angebote hierzu sind aktuell allerdings noch selten, so dass die Suche nach einem passenden Darlehen nicht leicht wird.
Grundsätzlich unterscheiden sich riestergeförderte Annuitätendarlehen von klassischen Annuitätendarlehen kaum. Auch die geförderten Darlehen weisen eine Zinsbindungsfrist sowie einen anfänglichen Tilgungssatz zwischen 1-5% der Darlehenssumme aus, gleichzeitig erfolgt die Rückzahlung des Kreditbetrages in gleich bleibenden Annuitätenraten. Allerdings besteht bei diesen Darlehen die Möglichkeit, die staatliche Förderung jährlich als Sondertilgung in den Darlehensvertrag einzubringen und so eine kürzere Laufzeit zu erzielen.
Die Höhe der staatlichen Förderung von Annuitätendarlehen beträgt aktuell 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich können Eltern Förderung für ihre Kinder erhalten. Die Kinderzulage für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, beträgt 185 Euro, für jüngere Kinder mit Geburtsdatum ab 01. Januar 2008 wurde die Förderung auf 300 Euro jährlich angehoben.
Siehe dazu auch:
- www.versicherungo.de/finanzierung/baufinanzierung/bausparen/riesterfoerderung.php
- www.kredite-infoportal.de/riester-foerderung-von-bausparvertraegen/
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