Riesterzertifizierte Bausparverträge
25. Sep 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungOb es am Protest der Baubranche lag oder vielleicht hat doch die Einsicht den Gesetzgeber dazu bewogen, nunmehr die Riester-Förderung in zertifizierte Bausparverträge zuzulassen. Denn nach Wegfall der Eigenheimzulage hat es doch einen spürbaren Rückgang der Neubauten gegeben, da gerade junge Familien mit einem geringen Einkommen die Eigenheimzulage als wirksame Entlastung für die Finanzierung einer Immobilie gesehen haben. Dass der so genannte Bau-Riester eine ebenso große Entlastung gerade für Familien mit einem geringen Einkommen und vielen Kindern ist, lässt sich am Beispiel der Riester-Rente ausmachen. Denn je mehr förderberechtigte Personen im Haushalt leben, desto geringer ist der Eigenanteil, der aufgebracht werden muss. Praktisch läuft der Bau-Riester so ab, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen wird und die staatliche Förderung jährlich direkt auf diesen eingezahlt wird. Beantragt werden muss die Förderung im Zuge der Einkommensteuererklärung.
Dass ein Bausparvertrag für die Riester-Förderung herhalten kann, hat für einen künftigen Immobilienkäufer sogar noch einen weiteren Vorteil. Neben der staatlichen Zulage kann er nach der Zuteilung des Vertrages direkt das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Der dafür geltende und im Vergleich zum herkömmlichen Bankdarlehen günstige Zinssatz wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages garantiert. Und getilgt wird das Bauspardarlehen dann ebenfalls mit den staatlichen Prämien aus der Riester-Förderung.
Im übrigen kann ein solcher Bausparvertrag auch bereits vor der Zuteilung in eine Immobilienfinanzierung eingebaut werden. Hier gewährt die Bausparkasse bzw. die Bank ein so genanntes Eigenheimvorausdarlehen in Höhe der gesamten Bausparsumme. Der Bausparvertrag wird an die Kredit gebende Bank abgetreten und es fallen mit Auszahlung des Darlehens die Zinsen an, die sich auf der Höhe des späteren Bauspardarlehens bewegen. Getilgt wird das Darlehen erst mit dem Bauspardarlehen. Bis zur Zuteilung werden somit nur die Zinsen fällig. Außerdem werden die Riester-Zulagen auf den Vertrag eingezahlt.
Allerdings werden die Riester-Zulagen nur solange gezahlt, wie auch zulagenberechtige Personen im Haushalt leben. Fällt z. B. ein Kind wegen einer beginnenden Berufsausbildung aus der Förderung, so muss die bisher gewährte Zulage aus eigenem Ersparten ergänzt werden.
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