Riesterzertifizierte Immobiliendarlehen

9. Mrz 2010 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Vergleicht man die – mittlerweile gestrichene – Eigenheimzulage mit der Riester-Förderung für selbst genutzte Immobilien, so kann mit guten Gewissen behauptet werden, dass die Riester-Förderung dem Immobilienbesitzer finanziell mehr hilft als die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz. Warum der Gesetzgeber allerdings erst mit einiger Verzögerung diese Förderung auch auf Immobilien ausgedehnt hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Vielleicht war das Klagen der Baubranche mit ein Grund, denn nach Wegfall der Eigenheimzulage verzeichnete sie einen Rückgang von Aufträgen gerade auch von Familien mit Kindern, die sich ohne eine staatliche Förderung den Erwerb einer Immobilie gar nicht leisten konnten. Und so stellt die Förderung aus dem Wohn-Riester eine Säule für die Finanzierung dar, wofür der Erwerber einen extra für die Förderung zertifizierten Bausparvertrag abschließt. Die Förderung wird dann direkt auf diesen Vertrag eingezahlt; den Antrag auf Zuweisung stellt der Erwerber mit seiner Steuererklärung, genauso wie bei der Riester-Rente.

Allerdings werden die wenigsten Menschen mit dem Kauf einer Immobilie warten, bis ihr Bausparvertrag zugeteilt ist und sie so das Bauspardarlehen für die Finanzierung abrufen können. Aber auch deshalb, da mit immer mehr Angeboten in Immobilienanzeigen geworben wird. Um die Riester-Förderung aber dennoch für die Finanzierung in Anspruch nehmen zu können, gewähren die Banken und Bausparkassen dem Erwerber ein so genanntes Riester-Hypothekendarlehen. Hierbei handelt es sich um nichts anderes als um ein Vorausdarlehen, was sich über die gesamte Bausparsumme erstreckt. Der Bausparvertrag wird so durch dieses Riester-Hypothekendarlehen vorzeitig zugeteilt um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens zu schaffen.

Für den Immobilienkäufer ändert sich in Bezug auf seinen Bausparvertrag zunächst einmal nichts, außer dass er die Rechte an dem Vertrag an die Bank als Sicherheit abtritt. Er zahlt weiterhin die Sparbeiträge auf seinen Bausparvertrag und auch die Riester-Förderung fließt wie beantragt in den Vertrag hinein. Zusätzlich dazu muss er allerdings die Zinsen für das Riester-Hypothekendarlehen zahlen. Nach Zuteilung wird automatisch das Bauspardarlehen abgerufen, was neben den eigenen Sparbeiträgen und der Riester-Förderung getilgt wird.

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