Rürup Rente | Basiswissen schnell erklärt
21. Jan 2010 | Rubrik: VersicherungenDie Bezeichnung Rürup Rente wird umgangssprachlich für die Basisrente verwendet. Bei dieser handelt es sich um eine steuerlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung, ihren Namen trägt sie nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rürup. Die Beiträge zu dieser Versicherung sind innerhalb der geltenden Grenzen als Sonderausgaben abzugsfähig, als Ausgleich ist die Rentenzahlung steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Rürup Rente besteht darin, dass eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme ebenso ausgeschlossen ist wie die Entnahme eines Teilbetrages in einer Summe bei Rentenbeginn. Lediglich die lebenslange Verrentung ist zugelassen.
Die Rürup Rente kann mit einer Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit gekoppelt werden; die entsprechenden Leistungen können selbstverständlich unabhängig vom Lebensalter bei Eintritt des Versicherungsfalls in Form einer lebenslangen Rentenzahlung in Anspruch genommen werden. Als Sparformen sind bei der Rürup Rente neben der klassischen Rentenversicherung auch britische Rentenversicherungen sowie Fondssparpläne sowie eine fondsgebundene Rentenversicherung möglich.
Die Rürup Rente ist in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler zu empfehlen, da dieser Personenkreis mit wenigen Ausnahmen keinen Zugang zu der etwas flexibleren und günstigeren Riester Rente hat. Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können aber auch die Rürup Rente wählen. Im Fall einer längeren Arbeitslosigkeit wird das Guthaben einer Rürup Rente nicht als Vermögen angerechnet, da dessen Verwertung vertraglich ausgeschlossen ist.
Bei der Rürup Rente gibt es grundsätzlich keine Rentengarantiezeit. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor oder kurz nach dem Rentenbezug, so verfällt sein gesamtes Guthaben. Eine Hinterbliebenenversorgung kann gegen einen angemessenen Prämienzuschlag jedoch vereinbart werden.
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