Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 finanzieren

12. Feb 2010 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Menschen, die ihr Wohnhaus modernisieren und energieeffizient Sanieren wollen, können über die KfW Bankengruppe verschiedene zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Mit diesen Darlehen will der Staat, der Anteilseigner der KfW Bankengruppe ist, Umweltschutzmaßnahmen fördern. Durch verschiedene Maßnahmen, zu denen beispielsweise die Dämmung von Häusern, der Neueinbau von Fenstern oder aber die Errichtung solarthermischer Anlagen gehören, kann der Anteil der notwendigen Heizenergie deutlich reduziert werden, so dass auch der Ausstoß von CO2 verringert wird.

Bei der Förderung durch die KfW Bankengruppe gilt: Je höher die Energieeinsparungen sind, desto höher ist auch die Förderung, die der Bauherr und Modernisierer in Anspruch nehmen kann. Grundlage dieser Einschätzung ist das KfW Energieeffizienzhaus. Dieses Gebäude zeigt auf, welchen Energiebedarf ein Haus gegenüber einem Standard-Neubau haben darf. Der zulässige Jahresprimärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 100 beträgt somit 100% des zulässigen Gesamtbedarfs des jeweiligen Referenzgebäudes.

Der Antrag für die Förderung für das Energieeffizienzhaus 100 kann grundsätzlich von allen Privatpersonen, aber auch von Wohnungsbauunternehmen sowie von Gemeinden und Kreisen beansprucht werden. Förderfähig sind dabei 100% der Gesamtkosten, wobei bei einer kompletten Sanierung nur 75.000 Euro bewilligt werden, bei Teilmaßnahmen ist die Förderung auf 50.000 Euro beschränkt.

Bei der Finanzierung eines Energieeffizienzhauses 100 kann der Darlehensnehmer zwischen der Programmnummer 151 und der Programmnummer 430 wählen. Beim Programm 151 fördert die KfW das aufgenommene Darlehen über einen Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5%. Alternativ kann die Variante 430 gewählt werden, bei der ein Zuschuss von 17,5% ausgezahlt wird.

In jedem Fall ist der KfW bereits bei Beantragung des Kredites die jeweilige Maßnahme oder das Maßnahmenpaket vorzulegen. Um die Kosten nachweisen zu können, sind Kostenvoranschläge der Handwerksunternehmen notwendig. Sofern Eigenleistungen erbracht werden sollen, sind auch diese zu belegen. Nach abgeschlossener Sanierung des Wohnhauses ist zudem ein Verwendungsnachweis an die KfW einzureichen, der über die Hausbank an die KfW weitergeleitet wird. Auch der Antrag selbst ist direkt bei der Hausbank zu stellen und wird hier vorab geprüft.

Vergleiche:

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