Schlussratenfinanzierung – das böse Ende kommt am Schluss?!
19. Mai 2009 | Rubrik: Autofinanzierung / PKW & KFZ FinanzierungWenn die Kaufkraft nachlässt, weil die Konsumenten über wenig Geld verfügen, werben Banken oftmals mit günstigen Krediten. Dabei werden unterschiedliche Kreditvarianten angeboten, die dem Kunden günstige Zinsen und niedrige Raten suggerieren.
Ganz besonders variabel lassen sich Autofinanzierungen gestalten. Neben dem Autoleasing, was vornehmlich für Selbstständige und Freiberuflicher wegen der steuerlichen direkten Absetzbarkeit der Kosten interessant ist, bieten die Autobanken ihren Kunden die Finanzierung von Neu- und Gebrauchtwagen an. Dabei gehen sie sehr weit auf die Vorstellungen des Kunden ein. Das geht soweit, dass eine Laufzeit von weit über den üblichen 36 Monaten vereinbart wird oder dass der Kunde keine Anzahlung leisten muss bzw. diese in Form der Inzahlungsnahme seines Altfahrzeugs erbringen kann. Wichtig für den Kunden ist zudem, dass er eine niedrige Kreditrate zahlen muss und von daher gibt es die Möglichkeit einer sogenannten Schlussratenfinanzierung. Diese hat den Effekt, dass der Kunde seine niedrige Monatsrate bekommt und er am Ende der Laufzeit seines Finanzierungsvertrages eine höhere Schlussrate zahlen muss. Mit dieser Zahlung geht dann das Fahrzeug in das endgültige Eigentum des Besitzers über. Sollte der Kunde jedoch nicht das nötige Bargeld haben, um die hohe Schlussrate zahlen zu können, hat er zwei Möglichkeiten: Entweder er wandelt die Schlussrate in eine Anschlussfinanzierung um und zahlt sie in monatlichen Raten zu dem dann gültigen Zinssatz weiter oder er hat – ähnlich wie beim Leasing – die Alternative, das Fahrzeug dem Händler wieder zurückzugeben. Allerdings ist nicht gesagt, dass der Händler für das Fahrzeug als Restwert den Wert bestimmt, über den der Kredit noch valutiert, sodass es durchaus sein kann, dass der Kunde einen Ablösebetrag zahlen oder die Differenz in eine neue Finanzierung mit einfließen lassen muss.
Sollte der Kunde bereits bei Abschluss des Kreditvertrages wissen, dass er das Fahrzeug ohne Zahlung der Schlussrate dem Händler wieder zurückgeben will, sollte bei Aushandeln des Finanzierungsvertrages eine großzügige Regelung über die in dem Zeitraum zu fahrenden Kilometer getroffen werden, damit kein Ablösebetrag fällig wird.
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