Schufa Eintrag | Was steckt hinter den ominösen Einträgen?

28. Aug 2010 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Wer heute einen Vertrag abschließt, egal ob es sich dabei um einen Kredit, einen Handyvertrag oder um eine Bestellung bei einem Versandhaus handelt, unterschreibt fast immer eine Schufa-Klausel, die es dem Unternehmen erlaubt, bei der Schufa eine Anfrage über eventuell gespeicherte Daten zu erhalten. Die Unternehmen prüfen anhand der Schufa-Einträge, ob ein Vertragspartner kreditwürdig ist.

In der Schufa sind heute fast alle volljährigen Bundesbürger eingetragen. Dabei ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Schufa nur negative Daten speichert, wenn beispielsweise ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. In der Schufa-Datei der Verbraucher werden im Wesentlichen drei Arten von Einträgen gespeichert. Neben den persönlichen Stammdaten wie Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sind dies vor allem die aktuelle und frühere Anschriften. Die zweite Kategorie der Schufa-Einträge betrifft die Verträge, die ein Verbraucher abgeschlossen hat ebenso wie Konten, die er bei Banken führt. Gespeichert werden Vertragspartner, Vertragsart und Zahlungsbedingungen. Im Zusammenhang mit den Verträgen erfasst die Schufa drittens Informationen zum Zahlungsverhalten. So sagt der Schufa-Eintrag aus, ob ein Kredit oder Vertrag pünktlich gezahlt wurde, oder ob es zu Zahlungsstörungen kam. So ist die Auskunft, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen stets nachkommt, eine positive Variante des Schufa-Eintrages. Die Informationen zu den Verträgen und deren Entwicklung bekommt die Schufa von den Vertragspartnern, also beispielsweise von Banken und Handelsunternehmen. Die dritte Kategorie der Schufa-Einträge kommt aus öffentlichen Verzeichnissen. So verarbeitet die Schufa auch Informationen aus dem Schuldnerregister oder von Insolvenzgerichten.

Die Schufa speichert die Einträge in ihrer Kartei nicht für alle Zeit. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht Löschfristen für alle Arten von Schufa-Einträgen vor. Positive Merkmale beispielsweise werden nach drei Jahren gelöscht. Schufa-Einträge, die Zahlungsprobleme dokumentieren, werden hingegen erst dann gelöscht, wenn die Forderung vollständig bezahlt ist. Informationen zu Bankkonten löscht die Schufa unmittelbar nach Kündigung des Kontos. Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis, wie beispielsweise die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, können auf Antrag sofort gelöscht werden, wenn die Schulden beglichen sind.

Für Verbraucher lohnt es sich, von Zeit zu Zeit eine Eigenauskunft bei der Schufa zu verlangen, denn immer wieder kommt es vor, dass die gespeicherten Schufa-Einträge veraltet oder fehlerhaft sind. Falsche Schufa-Einträge können jedoch zu erheblichen Nachteilen führen. So kann es sein, dass ein Kunde als Vertragspartner abgelehnt wird, wenn fehlerhafte negative Merkmale in der Schufa vorhanden sind. Darüber hinaus machen viele Banken die Höhe von Zinssätzen von eventuell vorhandenen Schufa-Einträgen abhängig.

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