Schuldmodernisierungsgesetz
28. Jan 2010 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteDas Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Die Modernisierung wurde notwendig, um EU-Richtlinien in das neue Gesetz einfließen zu lassen. In diesem neuen Gesetz sind auch eine Reihe anderer Gesetze, wie zum Beispiel das Verbraucherkreditgesetz, das Fernabsatzgesetz, das Gesetz zum Widerruf von Haustürgeschäften und das Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sollte das alte deutsche Schuldrecht modernisiert und den gegebenen Bedingungen angepasst werden.
Ein für die Verbraucher wichtiger Bestandteil der Schuldrechtsmodernisierung ist unter anderem die Tatsache, dass auf eine Ware eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren besteht und auch fehlerhafte Anleitungen für die Montage gekaufter Waren gelten seit der Einführung der Schuldrechtsmodernisierung als Mangel an der gekauften Sache.
Das Schuldmodernisierungsgesetz stellt die Verbraucher besser als vorher und gibt ihnen auch größere Chancen, ihr Recht gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Die Neufassung stellt auch Schuldner gegenüber Banken bei Kreditkündigungen deutlich besser als nach dem alten Gesetz.
Dennoch ist das Gesetz insgesamt nicht unumstritten. Kritiker bemängeln insbesondere die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Sachmangel und Rechtsmangel und den daraus für den Verbraucher resultierenden „Verweisungskarussellen“, die wieder neue Probleme mit sich bringen.
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