Selbstschuldnerische Bürgschaft

20. Mai 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird der Bürge im Falle eines Zahlungsverzuges durch den eigentlichen Schuldner ebenso behandelt, als wäre er selbst Schuldner. Sie beruht auf einem einseitig verpflichtenden Vertrag, in welchem sich der Bürge durch Unterschrift dazu verpflichtet, dem Gläubiger zur Erfüllung seiner Forderungen zur Verfügung zu stehen. Mit diesem Vertrag sichern sich Gläubiger gegen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ab, denn der Bürge muss in diesem Fall die Zahlung der Forderungen übernehmen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Bürgschaften sind die Bedingungen bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft strenger ausgelegt. Bei Zahlungsverzug kann hier der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet werden, ohne dass vorher sämtliche Möglichkeiten beim Hauptschuldner zur Beitreibung der Forderung ausgeschöpft worden sind. Der Bürge haftet deshalb wie der Hauptschuldner, gegen den sofort eine Zwangsvollstreckung eingeleitet weren kann.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft kann zeitlich begrenzt werden und muss auch nicht in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden. Mit der Höchstbetragbürgschaft wird die Haftung des Bürgen auf einen Höchstbetrag begrenzt, eine Zeitbürgschaft wird nur für einen bestimmten Zeitraum übernommen.

Es ist möglich, bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft eine Mitbürgschaft einzutragen. Bei dieser Bürgschaft haften alle Bürgen gesamtschuldnerisch. Ebenfalls sinnvoll kann eine Teilbürgschaft sein. Hierbei haften mehrere Bürgen nur für bestimmte Teile der Gesamtschuld. Der Bürge kann also nur für den Betrag in Anspruch genommen werden, für den er bürgt.

Im Vertrag zu einer selbstschuldnerischen Bürgschaft müssen einige Dinge unbedingt enthalten sein. Hierzu gehören der Bürge sowie der Bürgschaftsgläubiger, der Gegenstand der Bürgschaft (Anspruch des Gläubigers), der Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Vorausklage sowie der Verzicht auf die Einrede von Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit. Zusätzlich enthält die Höchstbetragbürgschaft den festgesetzten Höchstbetrag, die Zeitbürgschaft den Zeitraum, in dem die Bürgschaft Gültigkeit besitzt.

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