Sollzinsen

1. Nov 2008 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Sollzinsen sind Zinsen, die ein Kreditinstitut für seinen Kreditnehmer berechnet, weil das Kreditinstitut seinem Kreditnehmer Kredite und Kreditlinien (z. B. Dispositionskredit, Immobilienkredite, Ratenkredite) zur Verfügung stellt bzw. der Kreditnehmer diese in Anspruch nimmt. Diese Sollzinsen belasten je nach Vereinbarung monatlich, quartalsmäßig oder aber auch jährlich den Kreditnehmer. Man kann den Sollzinssatz entweder bei Abschluss eines Kredites für eine gewisse Zeit festlegen (z. B. bei einem Immobilienkredit wäre die Zinsbindungsfrist beispielsweise fünf oder zehn Jahre) oder der Sollzinssatz ist variabel (z. B. bei einem Dispositionskredit) und variiert je nach Marktlage. In der Regel ist der Sollzinssatz weit höher als der Habenszins und normalerweise orientieren sich diese Zinssätze nach dem Zinssatz, den die EZB festlegt.

Das Zinsgeschäft ist als Differenz zwischen dem Habenszins und dem Sollzins eine wichtige Einnahmequelle von den Kreditinsitituten und die Einnahmequelle.

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