Sondertilgungspflicht
10. Jul 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarBei einer Sondertilgungspflicht besteht zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber eine Vereinbarung, dass der Schuldner über die vorgesehenen Rückzahlungsraten hinaus Sonderzahlungen leistet. Innerhalb der Tilgungszeit entsteht also für den Schuldner eine erheblich höhere Belastung als die im Darlehensvertrag grundsätzlich vereinbarte Ratenzahlung. Der Schuldner hat hierbei – anders als beim Sondertilgungsrecht – kein Wahlrecht, sondern ist zur Erfüllung der vereinbarten Sonderzahlungen verpflichtet. Dabei können im Darlehensvertrag bereits feste Daten festgelegt werden, an denen die Sondertilgung erfolgen soll. Es kann aber auch ein Zeitabschnitt bestimmt werden, innerhalb dessen die Zusatzzahlung getätigt wird.
Oft werden solche Sondertilgungen für die Zeitpunkte vereinbart, zu denen der Schuldner größere Zahlungen zum Beispiel aus Vertragsabläufen erwartet. In jedem Fall muss er sicherstellen, dass er der Sondertilgungspflicht nachkommt, da anderenfalls mit zusätzlichen Zinsen und weiteren Kosten zu rechnen ist. Die Bank kann nämlich bei Nichterfüllung der Sondertilgungspflicht den Darlehensvertrag auch kündigen und den Restbetrag fällig stellen. Gegebenenfalls kommt es dann zu einem Mahnverfahren. Die Bank besitzt noch weitere Möglichkeiten, zum Beispiel die Verwertung einer Immobilie, wenn das Darlehen grundpfandrechtlich besichert wurde. Ferner besteht die Möglichkeit der Sperrung eines Festgeldkontos.
Nach erfolgreich durchgeführten Sondertilgungen kann sich im Einzelfall der Darlehenszins für das Restdarlehen verringern. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn sich das Ausfallrisiko des Gläubigers deutlich verringert hat aufgrund der Sondertilgungen.
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