Stille Zession
20. Aug 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarDie stille Zession ist eine Form der Sicherungsabtretung und damit eine abstrakte Kreditsicherheit und wird von Banken zur Besicherung von Kreditvergaben eingesetzt. Anders als akzessorische Kreditsicherheiten sind abstrakte Kreditsicherheiten nicht von dem Bestehen einer Forderung abhängig, so dass die Sicherungsabtretung auch ohne eine zugrunde liegende Kreditvergabe Gültigkeit haben kann. In der Praxis wird die abstrakte Kreditsicherheit allerdings mit der vollständigen Rückzahlung des Kredites gelöscht, so dass sie nicht ohne die Kreditvergabe besteht.
Durch die Sicherungsabtretung bzw. Zession überträgt der Kreditnehmer die Forderung, die er gegenüber einem Dritten hat, auf die Bank, die bei einem drohenden Kreditausfall auf diese Forderung zurückgreifen kann. Je nach dem ob es sich bei dem Kreditnehmer um einen Privatkunden oder um einen Geschäftskunden handelt, ist der Dritte gegenüber dem die Forderungen bestehen der Arbeitgeber des Kreditnehmers oder eine Versicherungsgesellschaft. Man spricht hierbei auch von einem Drittschuldner. Die Forderungen, die der Kreditnehmer auf die Bank übertragen kann, sind demnach Lohn- und Gehaltsforderungen oder Versicherungsansprüche.
Im Sicherungsvertrag werden die Art der Zession sowie die Art und die Höhe der abgetretene Forderung und der Drittschuldner festgehalten. Man unterschiedet zwischen einer stillen und einer offenen Zession. Eine stille Zession zeichnet sich dadurch aus, dass der Drittschuldner über die Abtretung der Forderung nicht informiert wird. Dies ist oftmals im Interesse des Kreditnehmers, da vermieden werden soll, dass z.B. der Arbeitgeber von der Kreditaufnahme und der sicherungsweisen Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche erfährt. Allerdings besteht bei einer stillen Zession die Gefahr, dass dieselben Ansprüche mehrfach abgetreten werden und zur Besicherung mehrerer Kreditaufnahmen genutzt werden. Im Falle eines Kreditausfalls hat die Bank dann unter Umständen keinen Anspruch auf die Verwertung der Kreditsicherheit, wenn eine andere Bank die Abtretung vor ihr vereinbart hat. Dieses Risiko besteht bei einer offenen Zession nicht, da hierbei der Drittschuldner über die Sicherungsabtretung informiert wird und so die Ansprüche nicht mehrfach abgetreten werden können.
Wenn der Arbeitgeber die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche vertraglich ausschließt, kann weder eine stille noch eine offene Zession zur Absicherung der Kreditaufnahme vereinbart werden.
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