kredite-infoportal.de zum Thema ‘ Ausfall-Bürgschaft ’



Bürgschaftsarten nach dem BGB

25. Jun 2009

Bürgschaft ist ein Vertrag, der nach exakten Begriffsbestimmungen und strikten Auslegungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Bei einer Bürgschaft sind drei Parteien beteiligt: Gläubiger, Schuldner und Bürge. Per Definition ist die Bürgschaft eine schriftliche und rechtlich verbindliche Zusage des Bürgen dem Gläubiger gegenüber, dass er gegebenenfalls als Schuldner anstelle des Hauptschuldners für dessen Verbindlichkeiten [...]



Ausfallbürgschaft

1. Jun 2009

Die Ausfallbürgschaft bezeichnet eine Art der Bürgschaft, welche von Kreditinstituten als Kreditsicherheit genommen wird. Im BGB ist die Ausfallbürgschaft nicht geregelt, allerdings ist sie durch die aktuelle Rechtssprechung anerkannt wurden. Der Bürge haftet in dem Fall erst, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass ihm bei der verbürgten Forderung selbst nach einer Vollstreckung bei dem Hauptschuldner [...]