Bürgschaftsarten nach dem BGB
25. Jun 2009Bürgschaft ist ein Vertrag, der nach exakten Begriffsbestimmungen und strikten Auslegungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Bei einer Bürgschaft sind drei Parteien beteiligt: Gläubiger, Schuldner und Bürge. Per Definition ist die Bürgschaft eine schriftliche und rechtlich verbindliche Zusage des Bürgen dem Gläubiger gegenüber, dass er gegebenenfalls als Schuldner anstelle des Hauptschuldners für dessen Verbindlichkeiten [...]