Wechselbürgschaft
6. Nov 2009Eine Wechselbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft. Sie ist per Gesetz im Wechselgesetz (WG), Artikel 30 ff. bestimmt. Im Allgemeinen spricht man von einer Bürgschaft, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der einseitig verpflichtend ist. Dabei hat der Bürge die Pflicht, für die Erfüllung der gegenüber dem Gläubiger bestehenden Verpflichtung für den Schuldner [...]