Selbstschuldnerische Bürgschaft
20. Mai 2009Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird der Bürge im Falle eines Zahlungsverzuges durch den eigentlichen Schuldner ebenso behandelt, als wäre er selbst Schuldner. Sie beruht auf einem einseitig verpflichtenden Vertrag, in welchem sich der Bürge durch Unterschrift dazu verpflichtet, dem Gläubiger zur Erfüllung seiner Forderungen zur Verfügung zu stehen. Mit diesem Vertrag sichern sich Gläubiger gegen [...]