Erbbaurechte
12. Nov 2010Wer auf einem Grundstück mit Erbbaurecht ein Haus bauen möchte, baut quasi ein Haus auf fremdem Boden. In der juristischen Fachsprache wird das Erbbaurecht als dingliches Recht bezeichnet. Zudem existiert das Erbbaurecht seit dem Jahr 1919. Dies bedeutet, dass der Inhaber des Erbbaurechtes dem Hausbauer eine Befugnis erteilt, auf seinem Grundstück ein Haus oder Bauwerk [...]