Grundpfandrechtsgläubiger und der Rang ihrer Ansprüche
19. Jun 2009Als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen wird im Grundbuch am Grundbesitz des Darlehnesnehmers ein Grundpfandrecht eingetragen. Bei Grundpfandrechten handelt es sich um Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Sie werden in einer notariellen Urkunde bestellt. In der Urkunde ist die genaue Gläubigerbezeichnung, die Höhe des Grundpfandrechtsbetrags, die Zinsen und der belastete Grundbesitz zu bezeichnen. Die notarielle Urkunde wird [...]