Bausparzwischenfinanzierung – Zwischenfinanzierung, wenn das Bauspardarlehen noch nicht zuteilungsreif ist
10. Mai 2009Das Mittel der Bausparzwischenfinanzierung kann angewendet werden, wenn ein Bausparvertrag sein Mindestansparguthaben von etwa 40 bis 50 Prozent der Gesamtsumme erreicht hat, aber noch nicht zugeteilt werden kann. Ein Bausparvertrag ist häufig noch nicht zuteilungsfähig, weil seine Bewertungszahl noch unter der notwendigen Bewertungszahl für die Zuteilung des Bausparvertrags liegt. Durch das Mittel der Bausparzwischenfinanzierung kann [...]