Realkredit – Finanzierung abgesichert durch Grundpfandrechte
21. Mai 2009Bei einem Realkredit handelt es sich um einen Kredit, dessen Absicherung über so genannte Grundpfandrechte (Grundschuld oder Hypothek) erfolgt. Die Beleihungsgrenze darf dabei meist nur bis zu 50 % des Verkehrswertes oder 60 % des Beleihungswertes betragen. Die Nutzung eines Realkredits ist auf Immobilien beschränkt, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Voraussetzungen für die [...]