Örag Plus
21. Jan 2010Wer beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht auf das Kleingedruckte achtet, wird im Zweifel bei Inanspruchnahme der Versicherung zu hören bekommen, dass die Kostenübernahme für den Versicherungsfall nicht gegeben ist, da das Risiko im Versicherungsumfang nicht enthalten ist. Das kann insbesondere dann passieren, wenn der Versicherungsnehmer es auf gar keine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen möchte, sondern [...]