Sondertilgungspflicht
10. Jul 2009Bei einer Sondertilgungspflicht besteht zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber eine Vereinbarung, dass der Schuldner über die vorgesehenen Rückzahlungsraten hinaus Sonderzahlungen leistet. Innerhalb der Tilgungszeit entsteht also für den Schuldner eine erheblich höhere Belastung als die im Darlehensvertrag grundsätzlich vereinbarte Ratenzahlung. Der Schuldner hat hierbei – anders als beim Sondertilgungsrecht – kein Wahlrecht, sondern ist [...]