Schuldwechsel
12. Nov 2009Bei einem Schuldwechsel handelt es sich um die schriftliche Fixierung eines Zahlungsversprechens durch den Schuldner. Das Dokument wird als Wertpapier bezeichnet und geht in den Besitz des Gläubigers über und verbleibt dort bis zur Einlösung. Auf einem Schuldwechsel muß die Geldsumme, der Gläubiger, der Schuldner, die Frist und eventuell der Wechselnehmer schriftlich hinterlegt werden. Gesetzlich [...]