Zeitbürgschaft
14. Aug 2009Zu einer Sonderform der Bürgschaft zählt unter anderem auch die Zeitbürgschaft. Bei dieser Bürgschaftsform gilt die Haftung des Bürgen befristet für einen bestimmten Zeitraum. Nach Paragraph 777 des BGB haftet der Bürge nur bis eine bestimmte vereinbarte Frist abgelaufen ist. Es wird unterschieden zwischen der echten und unechten Zeitbürgschaft. Wird der Bürge innerhalb der festgelegten [...]