Abtretung von Forderungen
23. Okt 2010Die Forderungsabtretung ist die Übertragung (Abtretung) einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Eine Forderungsabtretung nennt man auch Zession, der bisherige Gläubiger ist hierbei der Zedent und den neuen Gläubiger nennt man Zessionar. Alle Forderungen sind grundsätzlich abtretbar, Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweilige Forderung hinreichend bestimmbar ist. Es gibt jedoch einige [...]