Tilgungsaussetzung

8. Jan 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Bei einer Tilgungsaussetzung leistet ein Kreditnehmer keinerlei direkte Zahlung zur Begleichung der vorhandenen Verbindlichkeiten. Somit muss er für den vereinbarten Zeitraum ausschließlich für die Zinsen aufkommen, die durch das Darlehen entstehen, und diese an das Finanzunternehmen, also den Darlehensgeber, entrichten. Die Tilgungsaussetzungen sind mit einem Tilgungsersatz verbunden. In Deutschland handelt es sich hierbei um Mittel der Refinanzierung. Klassische Mittel sind vorhandene Bausparverträge, Rentenversicherungen, Investmentfonds und die verschiedensten Kapitallebensversicherungen, die in Kombination mit einem Baudarlehen oder auch einem anderen Kredit abgeschlossen wurden. Die Tilgungsaussetzung wird heute aus verschiedenen Gründen bei Darlehensverträgen angewandt.

In Deutschland kann in Bezug auf die Gründe für die Tilgungsaussetzung zwischen drei Formen unterschieden werden. Zum einen handelt es sich bei der Einbindung bereits bestehender Verträge verschiedenster Form in die Finanzierung um eine Möglichkeit und zum anderen spielen oftmals auch steuerliche Motive eine nicht unwichtige Rolle. Ebenso haben sich die Zinsdifferenzgeschäfte in den letzten Jahren zu einem wichtigen Grund entwickeln können. Bei einzelnen Verträgen, die zum Beispiel in Kombination mit einem Bausparvertrag entstehen, muss jedoch darauf geachtet werden, dass sich durch die Tilgungsaussetzung ein Darlehen auch erheblich verteuern kann. Hierbei handelt es sich um die Folge riskanter Zinsdifferenzgeschäfte. Gerade sichere Geldanlagen führen in der Regel zu einer solchen Verteuerung. Eine positive Zinsentwicklung wird von den meisten Experten bei der Tilgungsaussetzung ausschließlich in Hinblick auf Aktienfonds genannt. Zu bedenken ist jedoch, dass auch diese erheblichen Risiken unterliegen.

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