Tilgungsaussetzungsdarlehen

18. Okt 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt

Das klassische Darlehen ist gekennzeichnet durch eine regelmäßige monatliche Ratenzahlung während der gesamten Laufzeit. Die Rate setzt sich aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Der Kreditbetrag wird hierbei kontinuierlich abgezahlt. Diese Kredittilgung gehört zu den häufigsten Varianten. Das Gegenteil der herkömmlichen Kreditform ist das Tilgungsaussetzungsdarlehen. Der Unterschied besteht darin, dass der Kredit am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurück gezahlt werden muss. Bei dieser Finanzierungsart erfolgt lediglich eine monatliche Zahlung der Zinsen. Die Zinsrate ist immer gleichbleibend hoch, weil der Kreditbetrag nicht reduziert wird. Diese Darlehensform wird speziell in der Immobilienfinanzierung eingesetzt. Der Kredit wird in der Regel am Ende durch eine ausgezahlte Lebensversicherung, Investmentfonds oder durch einen zuteilungsreifen Bausparvertrag getilgt. Bei einer privaten Finanzierung von Wohneigentum ist ein Tilgungsaussetzungsdarlehen dann sinnvoll, wenn in absehbarer Zeit die Auszahlung einer größeren Geldsumme aus einer Versicherung oder Erbschaft bevorstehen.

Der Kreditnehmer sollte bei dieser Finanzierungsart unbedingt beachten, dass trotz Tilgungsaussetzung eine finanzielle Doppelbelastung besteht. Zum einen müssen die Zinsen entrichtet werden, parallel dazu die Versicherungs- oder Sparraten. Außerdem muss eine eventuelle Tilgungslücke einkalkuliert werden. Dies kann der Fall sein, wenn die erwartete Summe zur Darlehensrückzahlung geringer ausfällt als geplant. Tritt dies ein, muss aus Eigenkapital oder durch eine andere Kreditaufnahme die Differenz gezahlt werden.

Als Sicherheit für das Tilgungsaussetzungsdarlehen muss der Kreditnehmer die entsprechende Versicherung oder den Sparplan an den Kreditnehmer abtreten.

Die Vermittlung von Tilgungsaussetzungsdarlehen erfolgt oftmals über Versicherungen, wobei Renten- oder Lebensversicherungen angeboten werden. Vor- und Nachteile dieser Kreditart sollten vor Vertragsabschluss in einem persönlichen Gespräch mit der Bank geklärt werden.

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