Tilgungsplan

25. Mai 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Wenn jemand von seiner Bank einen Kredit bekommen möchte, wird er die mündlichen Absprachen wie Laufzeit, Höhe der Zinsen und die Höhe der Gebühren für Bereitstellung des Geldes und Kreditbearbeitung nach Vertragsunterzeichnung in schriftlicher Ausfertigung bekommen. In dieser schriftlichen Vertragsübersicht findet sich zudem ein Tilgungsplan, der Bestandteil des Kreditvertrages ist.

In diesem Tilgungsplan kann der Kreditnehmer ersehen, wie hoch seine Restschuld zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ist. Auf umgekehrtem Wege ist aber auch ersichtlich, wie viel von dem Kredit bereits abgezahlt ist.

In der Regel werden in einem Tilgungsplan der Zinsanteil sowie der Tilgungsanteil getrennt voneinander ausgewiesen, sodass ein Kreditnehmer sehr genau erkennen kann, wie viel Zinsen in seiner monatlichen Rate enthalten sind.

Bei den meisten abgeschlossenen Krediten handelt es sich um Annuitätendarlehen, bei denen sich während der Laufzeit der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils verringert, wenngleich die monatliche Rate immer gleich bleibt. Bei einem Tilgungsdarlehen wiederum wird zwischen Kreditgeber und -nehmer eine feste Tilgungsrate vereinbart, die mit zunehmender Laufzeit des Kredites sich immer weiter erhöht, da mit voranschreitender Tilgung sich auch hier der Zinsanteil verringert.

Der Tilgungsplan gibt dem Kreditnehmer aber nur einen groben Überblick über seinen Kredit. Jede Änderung in der Kreditvereinbarung lässt den Tilgungsplan zur Makulatur werden. So wirkt sich eine mögliche Sondertilgung, die bei Abschluss des Kreditvertrages nicht vereinbart wurde, positiv auf den Tilgungsverlauf aus, während ein Aussetzen der Raten eine längere Kreditlaufzeit zur Folge hat.

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