Tilgungsstreckung
23. Mrz 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarVon einer Tilgungsstreckung spricht man im Kredit- bzw. Finanzwesen, wie der Name bereits vermuten lässt, wenn die Zeit der Tilgung eines Darlehens gestreckt, also verlängert wird. Das ist der Fall, wenn man entgegen der ursprünglich vereinbarten Laufzeit für ein Darlehen eine Verlängerung dieser vornimmt. Dadurch kann man erreichen, dass die Höhe der monatlichen Tilgungssumme geringer wird, die Anzahl der Monate und damit auch die Anzahl der Tilgungsraten ist aber nun größer. Es ist auch möglich, dass sogar ein weiteres Darlehen in Anspruch genommen wird. Mit der Verlängerung der Laufzeit geht häufig eine Zinserhöhung einher und das Darlehen ist bei der vollständigen Abzahlung letztendlich teuerer geworden. Vorteilhaft ist aber, dass durch die geringere Tilgungsratenhöhe die vorläufige Liquidität steigt. Vorzufinden ist die Tilgungsstreckung häufig bei Hypotheken, wo sie bereits von Vornherein mit in Betracht gezogen wird. Da sich ein Darlehen durch eine Tilgungsstreckung verteuert, sollte man die Vor- und Nachteile vorher analysieren, damit die kostengünstigere oder tasächlich machbare Variante gewählt werden kann.
Die Tilgungsstreckung über ein zusätzliches Darlehen ist dann gegeben, wenn ein sehr hohes Disagio, also ein zu hoher Abschlagbetrag für eine Auszahlung besteht. Außerdem findet man diese Form der Tilgungsstreckung in Zinsphasen, in denen die Banken hohe Zinsen verlangen. Hier kann es vorkommen, dass mit der Auszahlung, die um den Abschlagsbetrag verringert wird, eine Finanzierungslücke beim Darlehensnehmer entsteht.
Durch die Inanspruchnahme eines weiteren Darlehens, dem Tilgungsstreckungsdarlehen, wird die Lücke geschlossen und in Zukunft erstmal das Tilgungsstreckungsdarlehen und dessen Zinsen beglichen. Das ursprünglich vereinbarte Hauptdarlehen ist damit nicht bezahlt oder von der Tilgungsrate her bedient.
Generell gilt, dass kurze Laufzeiten zwar schneller zu Schuldbegleichung führen, die Tilgungsraten aber höher sind. Die Vereinbarung von langen Laufzeiten dagegen bedürfen einer längeren Zeit bis zu vollen Entschuldung und die Zinssätze sind höher, wodurch ein insgesamt höherer Rückzahlungsbetrag besteht. Kurz Laufzeiten können also durchaus gewinnbringend sein, auch wenn man sie mit einer Tilgungsstreckung verlängert. Welche Möglichkeit die individuell sinnvollere und kostengünstigere ist, sollte sich der Interessent vorher ausrechnen.
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