Tilgungssurrogat
13. Jul 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarEin Tilgungssurrogat wird im Zusammenhang mit einem endfälligen Kredit eingesetzt und dient der Ansammlung des für die Rückzahlung des Kredites benötigten Kapitals. Anders als bei einem Kredit der in laufenden Raten zurückgezahlt wird leistet der Kreditnehmer bei einem endfälligen Kredit während der Laufzeit nur regelmäßige Zinszahlungen und keine Tilgungsleistungen. Als Ersatz hierfür wird das Tilgungssurrogat, bei dem es sich um einen Sparplan, einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung handeln kann, durch regelmäßige Beiträge bespart.
Als Tilgungssurrogat kommt jede Form der Geldanlage in Frage, die einer festen Vertragslaufzeit unterliegt, regelmäßige Einzahlungen erlaubt und möglichst wertbeständig ist. Aus diesem Grund können beispielsweise Wertpapiersparverträge als Tilgungssurrogat abgelehnt werden, da hier auf Grund der Veränderungen des Kursniveaus der Wert des angesparten Guthabens starken Schwankungen unterliegen kann.
Um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit nicht über das Tilgungssurrogat verfügt oder es kündigt, wird dieses für die Dauer der Kreditlaufzeit an die kreditgebende Bank verpfändet. Die Laufzeit des Tilgungssurrogates entspricht der Laufzeit des Kredites, so dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kredit in einer Summe zurückgezahlt werden kann. Sollte das Guthaben des Tilgungssurrogates die Kreditschuld übersteigen steht die Differenz dem Kreditnehmer zu.
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