Tilgungsverrechnung
28. Mai 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarWer über seine Bank einen Kredit beantragt und bewilligt bekommen möchte, wird bei Unterschrift des Kreditvertrages eine ganze Menge Positionen finden, aus denen sich die monatliche Rate zusammensetzt. Orientieren tut sich die Rate natürlich am Kreditbetrag und an der Laufzeit. So bedeutet eine kurze Laufzeit zwar eine hohe Rate aber zugleich auch ein niedriger Zins. Zudem nimmt eine – meist freiwillig – abgeschlossene Restschuldversicherung Einfluss auf die Rate.
Mehr noch als diese genannten Faktoren nimmt aber der Zeitpunkt der Tilgung Einfluss auf die Rate. In der Regel wird ein Kredit mit der Zahlung der Monatsrate auch gleichzeitig bis zu einer gewissen Höhe getilgt, d. h. je länger ein Kredit durch Zahlung der Raten bedient wird, desto höher ist auch der Tilgungsanteil und der Zinsanteil nimmt ab. Für den Kreditnehmer ist eine solche Regelung, wonach mit jeder gezahlten Rate der Kredit auch zu einem gewissen Teil getilgt wird, die gerechteste Lösung.
Es gibt aber auch Darlehen, wo eine Tilgungsverrechnung nicht sofort erfolgt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt als die Zahlung geleistet wird. Häufig werden solche Tilgungsraten bei Darlehen vereinbart, die für eine Immobilienfinanzierung herhalten sollen. Um den Verwaltungsaufwand für den Kreditgeber so gering wie möglich zu halten, erfolgen die Zahlungen viertel- oder halbjährlich. Auch eine jährliche Tilgungsverrechnung ist möglich, wenngleich aber eher unüblich.
Die Folge einer solchen Tilgungsverrechnung ist, dass sie den effektiven Jahreszins erhöht und damit auch eine höhere Rate zu leisten ist. Was die Kreditinstitute mit Einsparungen im Verwaltungsapparat begründen, ist somit für den Kunden teuer. Bietet ein Kreditgeber nur eine halb- oder jährliche Tilgungsverrechnung an, sollte das Darlehen eher bei einer anderen Bank abgeschlossen werden.
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