Verbraucherdarlehensvertrag | Was muss drin stehen?

19. Feb 2010 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist im Wesentlichen ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen abgeschlossen wird. Die Regelungen zu diesem Darlehensvertrag waren bis vor Kurzem im Verbraucherkreditgesetz geregelt, heute findet man sie im neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.

Grundlage des Verbraucherdarlehensvertrag soll es sein, dass der Verbraucher, der ja als Laie einen Kredit in Anspruch nimmt, vom Unternehmen, meist der Bank, umfassend über die Darlehensbedingungen informiert wurde. So soll verhindert werden, dass der Verbraucher aufgrund seiner ihm unterstellten Unwissenheit vom fachlich versierten Unternehmen getäuscht wird.

Um die jeweiligen Vertragsbedingungen des Verbraucherdarlehensvertrages fixieren zu können, muss dieser schriftlich ausgefertigt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Weiterhin muss der Vertrag verschiedene gesetzliche Mindestinhalte enthalten, die dem Verbraucher dargelegt werden müssen. Zu diesen Mindestinhalten gehört neben der Nettokreditsumme auch der für den Kredit zu zahlende Zins, die Vereinbarungen über die Rückzahlung sowie die Kosten des Kredites. Der Ausweis des effektiven Jahreszinses, der die tatsächlichen Kosten der Kreditaufnahme widergibt, ist ebenso notwendig.

Daneben muss der Verbraucherdarlehensvertrag aber auch ein gesetzlich anerkanntes Widerrufsrecht beinhalten. Nach diesem Widerrufsrecht ist es dem Kreditnehmer möglich, den geschlossenen Darlehensvertrag binnen einer Frist von 14 Tagen gegenüber der Bank zu widerrufen. Gründe für den Widerruf müssen nicht angegeben werden. So soll es dem Verbraucher möglich sein, die Darlehensbedingungen zu Hause noch einmal in Ruhe zu prüfen und anschließend eine Entscheidung über die Kreditaufnahme zu treffen.

Sind die Mindestinhalte im Verbraucherdarlehensvertrag nicht angegeben oder wurde der Vertrag nicht schriftlich vereinbart, ist er nichtig. Hat der Darlehensnehmer die Darlehenssumme dann jedoch bereits in Anspruch genommen, wird der Vertrag trotz dessen gültig.

In der Regel werden die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag für Ratenkredite angewandt, denn sie sind mittlerweile standardisiert, so dass einheitliche Vorschriften umgesetzt werden können. Eine Sonderform stellt hingegen das Immobiliendarlehen dar, wobei auch bei diesem Darlehensvertrag Vorschriften gelten, die seitens der Banken beachtet werden müssen.

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