Verkehrshypotheken

6. Nov 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Bei der Vergabe von Konsumkrediten prüfen die Banken zunächst einmal, ob der Kreditnehmer aufgrund seines Einkommens überhaupt in der Lage ist, die Raten für den Kredit zu zahlen. Das geschieht durch Vorlage von Gehaltsbescheinigungen, wobei das Gehalt die einzige Absicherung für die Bank ist, sollte der Kreditnehmer die Raten einmal nicht mehr zahlen. Bei der Bewilligung von Darlehen für den Kauf einer Immobilie prüfen die Banken natürlich auch anhand des Gehaltseinganges, ob der Darlehensnehmer überhaupt in der Lage ist, die Raten zu zahlen. Anders als bei einem Konsumkredit sichern sich die Banken ihre Forderung aber durch Eintragung einer Grundschuld bzw. einer Verkehrshypothek im Grundbuch der Immobilie ab. Zahlt der Darlehensnehmer dann die Raten nicht, kann die Bank einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen und aus dem Erlös dann die Tilgung des Darlehens vornehmen.

Bei der Mehrzahl der Grundbucheintragungen handelt es sich um Grundschulden. Diese kann sowohl als Brief- wie auch als Buchgrundschuld eingetragen werden. Viel seltener werden aber Verkehrshypotheken eingetragen, was damit zusammen hängt, dass die Forderung durch eine bestimmte Bedingung gekennzeichnet ist. So muss der Inhaber der Hypothek seine Forderung nicht nachweisen, sondern es gilt der Grundsatz, was im Grundbuch steht das gilt. Auch eine Verkehrshypothek kann als Brief- bzw. Buchhypothek im Grundbuch eingetragen werden. Ist die Forderung erloschen, weil die Schuld getilgt wurde, ist die Verkehrshypothek aus dem Grundbuch zu löschen.

Eine Verkehrshypothek ist eine Forderungsabsicherung, wo der Eigentümer des Grundstücks wenige Möglichkeiten hat, sich gegen die Eintragung zu wehren. Besteht eine Forderung, hat der Gläubiger das Recht, sich diese Forderung als Hypothek im Grundbuch absichern zu lassen. Dabei kann es sich sowohl um eine Forderung aus einem Kredit handeln wie auch um eine Forderung aus nicht gezahlten Unterhaltsbeiträgen. Die Art der Forderung ist bei der Verkehrshypothek zweitrangig; wichtig ist nur, dass sie besteht.

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