Haftpflichtversicherung der Allianz
8. Jul 2009 | Rubrik: VersicherungenDurch die Privathaftpflichtversicherung der Allianz können Privatpersonen ihre gesetzliche Haftpflicht, die sie verpflichtet für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sie anderen Personen bzw. Gegenständen fahrlässig zufügen, absichern. Die Haftpflichtversicherung der Allianz kommt im Schadensfalle für die Wiedergutmachung auf und entschädigt die zu Schaden gekommene Person. Da dies je nach Schadensfall erhebliche Summen führen kann, ist eine Haftpflichtversicherung für die finanzielle Absicherung unerlässlich und bewahrt Privatpersonen vor langfristigen Schadensersatzforderungen oder sogar der Überschuldung.
Die Haftpflichtversicherung der Allianz kommt bei Schäden auf, die der Versicherungsnehmer während seiner Freizeit oder seines privaten Alltags verursacht hat und greift auch bei befristeten Auslandsaufenthalten. Die Haftpflichtversicherung der Allianz wird in drei Varianten angeboten, die sich in Bezug auf den Versicherungsschutz, den Leistungsumfang und die Beitragshöhe unterscheiden. Entsprechend des Versicherungsbedarfs des Versicherungsnehmers und dem abzusichernden Risiko empfiehlt sich die Basis, Kompakt oder Optimal Variante der Allianz Haftpflichtversicherung.
Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welchem Umfang Sach-, Personen- und Vermögensschäden versichert sind und beträgt je nach Variante zwischen 3 Millionen € und 10 Millionen €. Bei Bedarf können neben dem Versicherungsnehmer auch andere Personen wie z.B. Kinder, Lebenspartner oder Ehegatten versichert werden. Alle drei Varianten der Allianz Haftpflichtversicherung decken darüber hinaus Mietschäden ab und wehren ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen im Interesse des Versicherungsnehmers ab. Außerdem schließen alle Varianten der Haftpflichtversicherung bestimmte Risiken aus und greifen außerdem nicht, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Schäden, die sich aus dem Gebrauch oder dem Besitz von motorisierten Fahrzeugen, Booten oder Arbeitsmaschinen ergeben, sind nur bedingt abgedeckt. Darüber hinaus sind Schäden, die an gemieteten Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen oder ähnlichem entstehen nur durch die Optimal Variante der Allianz Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das besondere der Optimal Variante ist darüber hinaus die so genannte Forderungsausfalldeckung. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer eine angemessene Entschädigung erhält, wenn er selbst zu Schaden kommt und der Schadensverursacher auf Grund einer schlechten Bonität oder Schulden zahlungsunfähig ist oder selbst keine Haftpflichtversicherung hat, die für den entstandenen Schaden aufkommen würde.
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