Unfallversicherung der Allianz
2. Aug 2009 | Rubrik: VersicherungenDie Vorstellung, nach einem Freizeitunfall nicht wieder vollständig zu genesen, wird für die meisten Menschen wohl der reinste Horror sein. Nicht nur, dass man möglicherweise sein restliches Leben auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, sondern dass damit auch finanzielle Folgen zu beklagen sein werden, wenn man seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. In einer solchen Situation ist es umso wichtiger, sich auf die Leistungen einer privaten Unfallversicherung verlassen zu können. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Freizeitunfälle generell nicht zum Zuge. So ist die private Unfallversicherung der Allianz eine Versicherung, die den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Freizeitunfalls schützt. Sie gilt weltweit und ist rund um die Uhr gültig.
Positiv bei der Allianz Unfallversicherung ist, dass zwar zunächst einmal nur die im Versicherungsschein aufgeführte Person versichert ist. Heiratet der Versicherungsnehmer oder hat sich Nachwuchs angekündigt, sind Ehegatte und Kind für drei Monate beitragsfrei mit versichert. Wird die Allianz während dieser Zeit über die Änderung in den familiären Verhältnissen informiert, verlängert sich der beitragsfreie Versicherungsschutz für den Ehegatten auf sechs und für den Nachwuchs sogar auf zwölf Monate. Der Versicherungsschutz gilt in dem selben Umfang wie für den eigentlichen Versicherungsnehmer. Dieser erstreckt sich bei der Feststellung dauerhafter Schäden durch Zahlung einer Geldsumme durch die Unfallversicherung der Allianz je nach Grad der Beeinträchtigung. Geschieht der Unfall im Ausland, so werden zusätzlich bis zu 5.000 € für die Überführung nach Hause gezahlt. Die selbe Summe zahlt die Versicherung bei notwendig werdenden Kosten für eine Bergung sowie für kosmetische Operationen.
Wie bei fast jeder Unfallversicherung zahlt auch die Allianz ein Krankenhaustagegeld, was sich ab dem vierten Tag im Krankenhaus verdoppelt. Diese Leistung wird bis zu drei Jahre nach dem Unfall gewährt.
Verstirbt der Versicherungsnehmer infolge eines Freizeitunfalls binnen eines Jahres, zahlt die Allianz den Hinterbliebenen die in dem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme aus.
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