Vollfinanzierung des Hausbaus
17. Jul 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungDer Bau eines eigenen Hauses ist sicherlich nicht für jeden geeignet. Gerade wenn man nicht selbst Hand anlegen kann und auf Handwerker angewiesen ist, wird das Nervenkostüm sicherlich schon mal arg strapaziert. Aber ganz gleich, ob man sich einen Hausbau zutraut oder lieber eine bereits fertig gestellte Immobilie erwirbt; auf alle Fälle muss die Finanzierung stimmen.
Dabei gehen die Banken bei der Ausgestaltung der Verträge immer auch auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erwerbers ein und nehmen auch die Vermögenssituation in den Blick.
Denn in der Regel sollte sich eine Immobilienfinanzierung sowohl aus Bankdarlehen wie auch aus Eigenkapital zusammensetzen. Hierbei erwarten die Kreditinstitute eine Quote von mindestens 10 % der zu finanzierenden Summe, die nicht ausschließlich aus Barvermögen oder Sparverträgen bestehen muss, sondern auch durch eigene handwerkliche Arbeiten am Objekt geleistet werden kann.
Kann der Erwerber jedoch kein Eigenkapitel vorweisen, so heißt das nicht zwangsläufig, dass aus dem Hausbau nichts wird. Besitzt er bei seiner Bank einen guten Ruf und seine Kreditwürdigkeit steht außer Frage, so kann er mit seiner Bank auch über eine Vollfinanzierung des Hausbaus verhandeln. Von einer Vollfinanzierung spricht man, wenn die Bank nicht nur den Kaufpreis der Immobilie finanziert, sondern auch noch die Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren sowie eine evtl. anfallende Maklercourtage. Allerdings ist eine solche 110 %-Finanzierung nicht unbedingt zu empfehlen. Denn die Banken sehen in einer solchen Finanzierung auch ein höheres Ausfallrisiko und gewähren die Finanzierung nur mit einem Zinsaufschlag. Außerdem erwarten die Kreditinstitute vom Erwerber oftmals als zusätzliche Absicherung noch den Abschluss einer Risikolebensversicherung.
Ergänzend zu den schlechteren Konditionen kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu, den der Erwerber bei einer Vollfinanzierung des Hausbaus beachten muss. Muss die Immobilie in einigen Jahren wieder verkauft werden, weil sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Trennung nicht mehr gehalten werden kann, so läuft er Gefahr, einen Verkaufspreis zu erzielen, der unter der Kreditvaluta liegt und so die Differenz unter Umständen durch einen neuerlichen Kredit finanziert werden muss.
Nach Auslaufen der Zinsbindung – meist nach 10 Jahren sollte der Erwerber bei den Verhandlungen über die Anschlussfinanzierung den erhöhen Zins heraushandeln, da dafür aufgrund der bereits geleisteten Tilgung kein Grund mehr besteht.
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