Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

4. Sep 2009 | Kredit-Wissen von Kredite Infoportal | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Fast jeder Lehrling wird bei der Eröffnung seines ersten Girokontos gefragt, was er denn mit seinen vermögenswirksamen Leistungen machen will, die ihm sein Arbeitgeber zahlt. Neben den kapitalgedeckten Sparverträgen zur Altersvorsorge entscheiden sich aber die meisten Auszubildenden immer noch für einen Bausparvertrag, wo sie die vermögenswirksamen Leistungen sowie einer eigenen Sparrate einzahlen. Denn ein Bausparvertrag bietet in relativ kurzer Zeit die Möglichkeit, zumindest den Grundstock für den Kauf einer eigenen Immobilie zu legen. Oftmals machen die Banken bei einem fast zuteilungsfähigen Bausparvertrag sogar eine Immobilienfinanzierung mit und gewähren ein Bausparvorausdarlehen über die Bausparsumme. Besser ist aber, wenn der Bausparer seinen Bausparvertrag bereits zuteilungsreif bespart hat. Denn mit dem Guthaben erfüllt der Bausparer die Erwartungen der Banken nach einer angemessenen Eigenkapitalbeteiligung an der Finanzierung der Immobilie.

Die Frage, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. So ist die von Bausparern oftmals geäußerte Vermutung, ihr Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn sie die Hälfte der Bausparsumme angespart haben, nicht korrekt. Dann könnte eine Einzahlung in Höhe der hälftigen Bausparsumme ja bedeuten, dass der Vertrag sofort zugeteilt und der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.

Vielmehr richtet sich die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages nach einer sogenannten Bewertungszahl, deren Höhe abhängig ist vom gewählten Bauspartarif und der gewählten Bausparsumme. Außerdem spielt die Laufzeit für den Bausparvertrag eine Rolle, die zwischen sieben und zehn Jahren liegt.

Sind aber alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt, kann es noch einmal bis zu sechs Monate dauern, bis der Bausparer Post von seiner Bausparkasse erhält. In dem Brief wird er um Mitteilung gebeten, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Lässt er die Frist verstreichen bzw. verzichtet er auf das Bauspardarlehen, dann erhält er sein angespartes Guthaben plus Zinsen ausgezahlt. Anderenfalls gewährt ihm die Bausparkasse das Bauspardarlehen zu einem je nach Tarif günstigen Zinssatz, der ihm jedoch bei Abschluss des Bausparvertrages bereits fest zugesagt worden ist.

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