Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
4. Sep 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungFast jeder Lehrling wird bei der Eröffnung seines ersten Girokontos gefragt, was er denn mit seinen vermögenswirksamen Leistungen machen will, die ihm sein Arbeitgeber zahlt. Neben den kapitalgedeckten Sparverträgen zur Altersvorsorge entscheiden sich aber die meisten Auszubildenden immer noch für einen Bausparvertrag, wo sie die vermögenswirksamen Leistungen sowie einer eigenen Sparrate einzahlen. Denn ein Bausparvertrag bietet in relativ kurzer Zeit die Möglichkeit, zumindest den Grundstock für den Kauf einer eigenen Immobilie zu legen. Oftmals machen die Banken bei einem fast zuteilungsfähigen Bausparvertrag sogar eine Immobilienfinanzierung mit und gewähren ein Bausparvorausdarlehen über die Bausparsumme. Besser ist aber, wenn der Bausparer seinen Bausparvertrag bereits zuteilungsreif bespart hat. Denn mit dem Guthaben erfüllt der Bausparer die Erwartungen der Banken nach einer angemessenen Eigenkapitalbeteiligung an der Finanzierung der Immobilie.
Die Frage, wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. So ist die von Bausparern oftmals geäußerte Vermutung, ihr Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn sie die Hälfte der Bausparsumme angespart haben, nicht korrekt. Dann könnte eine Einzahlung in Höhe der hälftigen Bausparsumme ja bedeuten, dass der Vertrag sofort zugeteilt und der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.
Vielmehr richtet sich die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages nach einer sogenannten Bewertungszahl, deren Höhe abhängig ist vom gewählten Bauspartarif und der gewählten Bausparsumme. Außerdem spielt die Laufzeit für den Bausparvertrag eine Rolle, die zwischen sieben und zehn Jahren liegt.
Sind aber alle Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt, kann es noch einmal bis zu sechs Monate dauern, bis der Bausparer Post von seiner Bausparkasse erhält. In dem Brief wird er um Mitteilung gebeten, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Lässt er die Frist verstreichen bzw. verzichtet er auf das Bauspardarlehen, dann erhält er sein angespartes Guthaben plus Zinsen ausgezahlt. Anderenfalls gewährt ihm die Bausparkasse das Bauspardarlehen zu einem je nach Tarif günstigen Zinssatz, der ihm jedoch bei Abschluss des Bausparvertrages bereits fest zugesagt worden ist.
Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:
- Bauspardarlehen in der Immobilienfinanzierung Die Immobilienfinanzierung unter anderem mit einem Bauspardarlehen abzusichern ist immer noch die klassischste aller Varianten, um in die eigenen vier Wände zu ...
- Die Sparphase beim Bausparvertrag Bausparen ist für viele deutsche Verbraucher die klassische Variante, um sich die eigenen vier Wände zu schaffen. Deshalb erfreuen sich Bausparverträge, die ...
- Die richtige Höhe der Bausparsumme im Bausparvertrag Falls man sich als Verbraucher entschließt, eine Bausparvertrag abzuschließen, so ist oftmals auch die Wahl der richtigen Bausparsumme von größerer Bedeutung. Bei ...
- Bausparvorfinanzierung Die wohl überwiegende Mehrzahl der Menschen benötigt für den Kauf einer Immobilie die Hilfe der Banken, die Kredite für die Zahlung des ...
- Verpflichtungsdarlehen Im Zuge der Finanzierung einer Immobilie sollte sinnvollerweise auch auf einen etwa vorhandenen Bausparvertrag zurückgegriffen werden. Trotz der wegen der weltweiten Finanzkrise ...
- Bauspartarife – welcher Bauspartarif ist der richtige für mich? Auch im Bereich der Bausparverträge gibt es sehr viele unterschiedliche Angebote der Bausparkassen. In der Regel ist es so, dass die jeweilige ...
- Bausparguthaben in einem Betrag einzahlen Ein Bausparvertrag setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Das Bausparguthaben errechnet sich aus den Spareinzahlungen, Zinsen sowie den Bausparprämien. ...