Wohnriester-Bausparverträge weiter beliebt
19. Okt 2011 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteAltersvorsorge ist ein sehr wichtiges Thema, das für den Einzelnen in der Zukunft sogar immer wichtiger werden wird. Denn durch eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung und dadurch sinkenden staatlichen Altersrenten entsteht für fast alle Menschen im Rentenalter eine sogenannte Versorgungslücke. Diese gilt es, mittels verschiedener Altersvorsorgemöglichkeiten zu schließen. Die gesetzliche Rente allein genügt den meisten Rentnern nicht aus, um den im Berufsleben einmal erreichten Lebensstandard beibehalten zu können.
Um die Versorgungslücke zu verringern, kann zum Beispiel die Riesterrente genutzt werden, die attraktive staatliche Zulagen ermöglicht. Die Riesterrente existiert in verschiedenen Formen. Während in den ersten Jahren nach ihrer Einführung (2000/2001) lediglich spezielle Versicherungen für Riesterförderungen zugelassen waren, sind es mittlerweile vor allem geförderte Bausparverträge und Fondssparpläne, die sich großer Beliebtheit erfreuen.
Eigenheimfinanzierung über einen Wohnriester-Bausparvertrag
Die sogenannten Wohnriester-Bausparverträge sind die aktuell bei vielen Menschen beliebteste Variante der Riesterrente. Sie verbinden die Vorteile eines gewöhnlichen Bausparvertrages mit den Förderungen einer Riestervorsorge. So ermöglicht diese Variante die spätere Aufnahme des in der Regel sehr zinsgünstigen Bauspardarlehens. Dabei muss der Riesterbausparvertrag jedoch nicht bis zum 60. Lebensjahr oder gar länger laufen. Bereits vorher – praktisch jederzeit – kann über Guthaben inklusive Förderungen und Bauspardarlehen verfügt werden. Einzige Voraussetzung dafür ist der Einsatz zum Erwerb von Wohneigentum. Dabei schreibt der Gesetzgeber vor, dass es sich um selbst genutztes Eigentum handeln muss. Objekte zur Vermietung sind nicht mittels Wohnriester-Vertrag finanzierbar.
Die staatlichen Förderungen des Wohnriester-Vertrages sind identisch mit denen der anderen Riesterformen: So erhält jeder Sparer eine Grundzulage von jährlich 154 Euro. Je Kind kommen nochmals 185 Euro (bis 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) hinzu. Das so lange, wie das Recht auf Kindergeldzahlung besteht. Junge Sparer erhalten einen zusätzlichen einmaligen Anreiz: Ist der Sparer am 01.01. des Jahres, in dem er seinen Riestervertrag abschließt, noch unter 25 Jahre alt, bucht das Finanzamt einen sogenannter Berufsstarter-Bonus in Höhe von immerhin 200 Euro auf den neu eröffneten Riestervertrag. Ein möglichst früher Beginn mit der Altersvorsorge lohnt sich also durchaus.

Wohnriester-Bausparverträge sind derzeit für die Eigenheimfinanzierung sehr beliebt ©qualitätsgrafik/Fotolia
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