Wohnriester | Grundlagenwissen

2. Dez 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Seit 2008 gibt es das Eigenheimrentengesetz, dass im Volksmund auch als Wohn-Riester bekannt ist. Wohn-Riester bietet Menschen, die sich Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen wollen, die Möglichkeit, das Bau- oder Kaufvorhaben ähnlich der bekannten Riester-Rente staatlich fördern zu lassen. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern stellt sich das wie folgt dar. Der Ehemann ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und kann einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen, dazu nutzt er einen zertifizierten Darlehensvertrag, mit dem er ein Haus bauen will. Weil das Darlehen Riester-zertifiziert ist, kann die Tilgung des Darlehens mithilfe staatlicher Förderung erfolgen.

Dabei gibt es folgende Zuschüsse. Vorausgesetzt der Ehemann zahlt vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (höchstens 2.100 Euro), dann bekommt er die eine Zulage vom Staat in Höhe von 154 Euro, wenn die Ehefrau ebenso einen Darlehensvertrag abschließt, hat auch sie Anspruch auf die 154 Euro Zulage. Zusätzlich gibt es noch die Förderung für die Kinder in Höhe von mindestens 185 Euro pro Kind, für nach dem 01. Januar 2008 Geborene sogar 300 Euro. Diese Zulagen kann das Ehepaar zur Tilgung des Darlehens nutzen.

Anders als bei den Riester Rentenverträgen gibt es beim Wohn-Riester keine Rente, die im Alter besteuert werden kann. Stattdessen wird ein Wohnförderkonto (fiktiv) eingerichtet, auf dem die staatlich geförderten Tilgungen und die entsprechenden Zulagen buchungstechnisch erfasst werden. Jedes Jahr wird der Kontostand um zwei Prozent erhöht, den auf dem Wohnförderkonto gebuchten Betrag muss das Ehepaar mit Beginn der Auszahlungsphase entsprechend versteuern. Dabei können sie zwischen jährlicher Besteuerung oder Einmalbesteuerung wählen. Bei einmaliger Steuerzahlung werden auf die Steuerschuld 30 Prozent Rabatt gewährt.

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