Wohnungsbauprämie

22. Feb 2010 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Zulage, die der Wohnbauförderung dient. Ursprünglich wurde die Wohnungsbauprämie 1952 eingeführt, um die Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg zu lindern. Gleichzeitig vertrat Adenauer die Ansicht, dass Inhaber von Immobilien sich keiner Revolution anschließen würden, denn sie würden ihr Eigentum sichern wollen. Auch heute noch kann die Wohnungsbauprämie von Inhabern von Bausparverträgen genutzt werden. Hierzu ist, wie bereits erwähnt, der Abschluss eines Bausparvertrages nötig. Förderberechtigt sind dabei neben den Einzahlungen auf den Vertrag auch die hier verdienten Zinsen sowie Beiträge des Arbeitgebers, sofern für diese nicht die Arbeitnehmersparzulage beansprucht werden kann. Grundsätzlich können die Wohnungsbauprämie alle Bürger ab 16 Jahren in Anspruch nehmen, so dass auch Jugendliche staatlich gefördert sparen können.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt derzeit 8,8% auf Einzahlungen von maximal 512 Euro pro Jahr. Ehepaare haben demnach die Möglichkeit, die Förderung für Einzahlungen bis 1.024 Euro zu beanspruchen. Je nach Wunsch können diese Beträge entweder monatlich oder aber jährlich eingezahlt werden, wichtig ist jedoch, dass diese Beträge bis zum 31.12. eines Jahres von der Bausparkasse verbucht werden können.

Um die Wohnungsbauprämie nutzen zu können, müssen neben dem Bausparvertrag aber auch Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese betragen 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Ehepaare, sofern diese die steuerliche Zusammenveranlagung gewählt haben. Bei diesen Summen handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen, so dass das eigentliche Brutto-Einkommen vor Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben auch höher ausfallen kann. Als weitere Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie muss der Bausparvertrag eine Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren aufweisen. Bei einer vorzeitigen Verfügung erlischt auch der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Zum Januar 2009 gab es einige Änderungen für die Wohnungsbauprämie, die bei Neuabschlüssen von Bausparverträgen beachtet werden müssen. So kann die Prämie für Neuverträge nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Gelder aus dem Bausparvertrag auch wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Bausparer Rechnungen über Renovierungen, Sanierungsmaßnahmen oder eine Einbauküche nachweisen kann. Lediglich junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die Gelder auch anderweitig verwenden.

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