Zinsgleitklausel

29. Jul 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

In der Regel werden die Zinsen für Darlehen und Kredite entweder für die gesamte Laufzeit oder aber zumindest für einen gewissen Zeitraum fest vereinbart. Für Kreditnehmer sowie für die Bank bedeutet diese Vereinbarung eine gewisse Planungssicherheit, denn auch die Kreditraten werden sich in dieser Zeit nicht verändern. Auf der anderen Seite sind Kredite mit einer Zinsfestschreibung jedoch auch nur schwer kündbar, Baufinanzierungsdarlehen können in den ersten zehn Jahren sogar überhaupt nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Dies ist nur durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, die je nach Darlehensbetrag einige Tausend Euro betragen kann.

Für Kreditnehmer, die bei ihrem Darlehen flexibel bleiben wollen, bieten sich Darlehen mit einer Zinsgleitklausel an. Hierbei handelt es sich um variabel verzinsliche Darlehen, deren Zins sich in Abhängigkeit eines bestimmten Faktors verändern kann. Dabei ist die Zinsgleitklausel meist an einen festen Faktor gebunden, zum Beispiel den Drei-Monats-Euribor. Dieser Euribor gibt an, zu welchem Zins sich die Banken untereinander Geld leihen und ist somit eine wichtige Kenngröße für die Refinanzierung. Steigt der Euribor, werden sich auch die Zinsen für Kredite erhöhen. In der Folge steigen natürlich auch die Konditionen für Darlehen mit einer integrierten Zinsgleitklausel.

Im Vertrag wird dabei angegeben, zu welchem Zeitpunkt diese Zinsanpassung erfolgen soll. Möglich ist dabei die monatliche oder auch die quartalsweise Anpassung. Im Umkehrfall hingegen sinken die Zinssätze für variabel verzinsliche Darlehen, wenn auch der Euribor sinkt.

Darlehen mit einer Zinsgleitklausel sind zudem täglich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurückzuzahlen. Wenn Darlehensnehmer also höhere Beträge erwarten, die bei Darlehensabschluss noch nicht fest definiert werden können, sind derartige Darlehen sinnvoll. Zu beachten ist jedoch, dass sich die Zinsen und somit die monatliche Belastung bei Ansteigen des aktuellen Marktzinses auch erhöhen können. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, sind so genannte Cap-Darlehen am Markt zu haben, deren Zinsen nur bis zu einer vorbenannten Cap-Grenze von beispielsweise 5% p.a. steigen können.

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