Zinssicherungsvereinbarung
19. Apr 2011 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarDer Begriff der Zinssicherungsvereinbarung kann vielfältig genutzt werden. Er wird zum einen für die Vereinbarung zwischen Bank und Kunde über die während der Darlehenslaufzeit fest vereinbarte Verzinsung genutzt. Eine solche Zinssicherungsvereinbarung wird in der Regel bei Annuitätendarlehen getroffen. Die Zinsen bleiben dann während einer Frist von 5-20 Jahren konstant und unveränderlich. Diese Darlehen werden in der Regel von Kreditnehmern genutzt, die eine sichere Verzinsung sowie eine gleich bleibende monatliche Kreditbelastung wünschen. Eine Zinssicherungsvereinbarung kann aber auch bei variablen Darlehen geschlossen werden. Die Zinsen dieser Darlehen passen sich in der Regel in vorher benannten Abständen dem allgemeinen Zinsniveau an, vielfach sind sie auch an den Euribor gebunden. Kreditnehmer genießen bei diesem Darlehen die Freiheit, den Kredit zu jeder Zeit zurückzuzahlen und bleiben damit flexibel. Nachteilig ist hingegen, dass sich die Zinsen nicht nur nach unten, sondern auch nach oben anpassen können. Vor allem in Zeiten stark steigender Zinsen kann sich dies für Kreditnehmer nachteilig auswirken, da die Zinsen dann ebenfalls stark steigen.
Eine gute Lösung kann auch hier eine Zinssicherungsvereinbarung in Form eines Kredits mit Zins-Cap sein. Ein Zins-Cap ist eine Zinsobergrenze, die bei einem variablen Darlehen nicht überschritten werden darf. Liegt das allgemeine Zinsniveau also bei 5% p.a., die Zinsobergrenze wurde aber auf 6% p.a. festgelegt, darf die Zinsbelastung diese 6% p.a. nicht übersteigen. Die bis dahin steigenden Zinsen müssen jedoch finanziert werden. Für diese Sicherheit gegen steigende Zinsen ist allerdings eine Cap-Gebühr an die Bank zu entrichten.
Letztlich ist es auch möglich, den Begriff der Zinssicherungsvereinbarung in Zusammenhang mit der Vereinbarung eines Forward-Darlehens zu gebrauchen. Ein Forwarddarlehen ermöglicht, das aktuelle Zinsniveau für eine später notwendige Kreditprolongation zu sichern. Für eine erstmalige Finanzierung eignen sich Forward-Darlehen in der Regel nicht. Ebenso wie klassische Immobiliendarlehen werden auch Forward-Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch gesichert. Auch bei diesen Darlehen müssen Kreditnehmer für die Sicherung des Zinsniveaus eine Gebühr entrichten, die in Form des Forward-Aufschlages berechnet wird.
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