Eine Kreditvergabe läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kredit bei einer Filialbank oder online beantragt wird.
Jeder, der einen Kredit beantragt, muss zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein festes Einkommen ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt. Fehlt das gänzlich, gibt es keinen Kredit. Das bedeutet, dass Arbeitslose und Hartz IV Empfänger erst gar keinen zu beantragen brauchen. Die Werbung verspricht leider viel, aber einen Kredit für Arbeitslose gibt es (zumindest ohne entsprechende alternative Sicherheiten) nicht. Weder in Deutschland noch über Schweizer Banken.
Die Bank prüft zunächst die eingereichten Unterlagen. Das können zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder die Belege für Mieteinnahmen sein. Ist alles in Ordnung und gibt es keine negativen Einträge bei der Schufa, wird in den meisten Fällen einem Kreditantrag zugestimmt.
Dieser wird vertraglich festgehalten. Er beinhaltet die Kreditsumme, die Höhe der Zinsen und die Höhe der monatlichen Raten sowie den Zeitpunkt, wann diese gezahlt werden müssen. Jetzt wird der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben und die gewünschte Summe wird dem Kreditnehmer ausgezahlt.