Um ein Bauspardarlehen nutzen zu können, muss ein abgeschlossener Bausparvertrag zuteilungsreif sein. Die Zuteilungsreife wird jedoch erst nach einigen Anspar-Jahren erzielt, viele Verträge sind dabei so gerechnet, dass die Zuteilung nach sieben bis zehn Jahren erfolgt. Viele Bauherren oder Renovierer können jedoch oft nicht bis zur Zuteilung des Bausparvertrages warten, so dass eine Möglichkeit der Überbrückung gefunden werden muss. Vielfach wird für den Zeitraum zwischen der Darlehensaufnahme und der Zuteilung des Bausparvertrages ein so genanntes Bankvorausdarlehen aufgenommen. Dieses Darlehen dient somit der Zwischenfinanzierung. Unter Umständen ist es sogar möglich, das Bankvorausdarlehen gemeinsam mit einem neuen Bausparvertrag abzuschließen.
Die Besonderheit des Bankvorausdarlehens ist seine Tilgungsfreiheit. Darlehensnehmer bezahlen somit während der Darlehenslaufzeit einzig den anfallenden Zinsbetrag. Die Tilgung erfolgt dann erst am Ende der Laufzeit, und zwar mit Zuteilung des Bausparvertrages. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Zinsbelastung während der gesamten Laufzeit konstant hoch bleibt, da die Rückzahlung auf einen späteren Termin verschoben wurde. Neben der Zinsbelastung muss zudem der vorhandene Bausparvertrag bespart werden, um die Zuteilungsreife kurzfristig zu erreichen. Bei der Kreditberechnung sollte daher auch der Ansparbetrag in die Haushaltsrechnung einbezogen werden.
Damit die Bank sicher sein kann, dass das Bankvorausdarlehen am Ende der Laufzeit auch mit dem Bausparvertrag zurückbezahlt wird, erfolgt in der Regel die Abtretung des Vertrages. Diese wird der Bausparkasse angezeigt, die die Auszahlungssumme bei Fälligkeit ausschließlich an die Bank leistet. Da bei Darlehensaufnahme der Bausparvertrag meist noch keine oder eine nur geringe Guthabensumme aufweist, müssen Darlehensnehmer als Sicherheit für die Bank weiterhin eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.